AS 2013 2143
Verordnung über das Eidgenössische Institut für Metrologie
Verordnung über das Eidgenössische Institut für Metrologie (EIMV)
Änderung vom 26. Juni 2013
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 21. November 20121 über das Eidgenössische Institut für Metrologie wird wie folgt geändert:
Art. 6a Befristete Arbeitsverhältnisse Mit Mitarbeitenden in Projekten, die mit zeitlich befristeten Mitteln finanziert werden, darf ein befristetes Arbeitsverhältnis für eine Vertragsdauer von längstens fünf Jahren geschlossen werden.
II Diese Änderung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.
26. Juni 2013 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
1 SR 941.272
2013-0253 2143
Verordnung über das Eidgenössische Institut für Metrologie AS 2013
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