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AS 2013 2451

Übereinkommen von Tampere vom 18. Juni 1998 über die Bereitstellung von Telekommunikationsmitteln für Katastrophenschutz und Katastrophenhilfseinsätze

Übereinkommen von Tampere vom 18. Juni 1998 über die Bereitstellung von Telekommunikationsmitteln für Katastrophenschutz und Katastrophenhilfseinsätze

SR 0.974.12; AS 2011 3839

Geltungsbereich am 10. Juli 2013, Nachtrag1 Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten Beitritt (B)

Burundi 23. Januar 2013 22. Februar 2013 Luxemburg* 8. Juni 2012 B 8. Juli 2012 Niederlande Karibische Gebiete (Bonaire, Sint Eustatius und Saba)a 6. Juli 2001 8. Januar 2005 Uruguay 19. April 2012 19. Mai 2012 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite der Vereinten Nationen: http://treaties.un.org/ eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staats- verträge, 3003 Bern, bezogen werden. a Veröffentlichung infolge einer Änderung der internen verfassungsrechtlichen Beziehun- gen innerhalb des Königreichs der Niederlande.

1 Diese Veröffentlichung ergänzt die frühere in AS 2011 3839.

Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).

2013-1777 2451

Bereitstellung von Telekommunikationsmitteln für Katastrophenschutz AS 2013 und Katastrophenhilfseinsätze

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