Lexipedia

AS 2013 343

Protokoll zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Finnland zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie des Protokolls, unterzeichnet in Helsinki am 16. Dezember 1991, geändert durch die am 19. April 2006 und 22. September 2009 in Helsinki unterzeichneten Protokolle

Originaltext

Protokoll zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Finnland zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie des Protokolls, unterzeichnet in Helsinki am 16. Dezember 1991, geändert durch die am 19. April 2006 und 22. September 2009 in Helsinki unterzeichneten Protokolle

Abgeschlossen am 18. September 2012 Von der Bundesversammlung genehmigt am 23. Dezember 20111 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 3. Februar 2013

Der Schweizerische Bundesrat handelnd durch das Eidgenössische Finanzdepartement und die Regierung der Republik Finnland, vom Wunsch geleitet, das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und das dazugehörige Protokoll, unterzeichnet in Helsinki am 16. Dezember 1991, geändert durch die am 19. April 2006 und 22. September 2009 in Helsinki unterzeichneten Protokolle2 (nachfolgend «das Abkommen» beziehungsweise «das Protokoll zum Abkommen» genannt) zu ändern, haben Folgendes vereinbart:

Art. I

1. Absatz 4 Buchstabe b des Protokolls zum Abkommen wird gelöscht und durch

folgenden Buchstaben ersetzt: «b) Der Zweck der Verweisung auf Informationen, die voraussichtlich erheblich sind, besteht darin, einen möglichst weit gehenden Informationsaustausch in Steuerbelangen zu gewährleisten, ohne den Vertragsstaaten zu erlauben, «fishing expeditions» zu betreiben oder um Informationen zu ersuchen, deren Erheblichkeit hinsichtlich der Steuerbelange einer bestimmten steuer- pflichtigen Person unwahrscheinlich ist. Die im Amtshilfeersuchen zu lie- fernden Angaben sind zwar wichtige verfahrenstechnische Voraussetzungen für die Vermeidung von «fishing expeditions»; sie sind jedoch nicht so aus- zulegen, dass sie einen wirksamen Informationsaustausch behindern.»

1 AS 2013 341 2 SR 0.672.934.51

2012-1483 343

Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Finnland AS 2013

2. Absatz 4 Buchstabe c Unterabsätze (i) und (v) des Protokolls zum Abkommen

werden gelöscht und durch folgende Unterabsätze ersetzt: «(i) die Identifikation der steuerpflichtigen Person, wobei diese Identifi- kation auch auf andere Weise als durch Angabe des Namens und der Adresse erfolgen kann; (v) den Namen und die Adresse des mutmasslichen Informationsinhabers, soweit sie bekannt sind.»

Art. II 1. Die Regierungen der Vertragsstaaten notifizieren sich gegenseitig auf diploma- tischem Weg, dass die verfassungsrechtlichen Erfordernisse für das Inkrafttreten dieses Protokolls erfüllt sind.

2. Dieses Protokoll, das integrierender Bestandteil des Abkommens und des Proto-

kolls ist, tritt dreissig Tage nach dem Datum der späteren der in Absatz 1 erwähnten Notifikationen in Kraft, und seine Bestimmungen finden in beiden Staaten ab dem Datum des Inkrafttretens des am 22. September 2009 in Helsinki unterzeichneten Protokolls Anwendung.

Zu Urkund dessen haben die hierzu von ihren Regierungen gehörig bevollmächtig- ten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.

Geschehen zu Helsinki, am 18. September 2012, im Doppel in deutscher, finnischer und englischer Sprache. Bei unterschiedlicher Auslegung soll der englische Wortlaut massgebend sein.

Für den Für die Schweizerischen Bundesrat: Regierung der Republik Finnland: Maurice Darier Lasse Arvela

Protokoll zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Finnland zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie des Protokolls, unterzeichnet in Helsinki am 16. Dezember 1991, geändert durch die am 19. April 2006 und 22. September 2009 in Helsinki unterzeichneten Protokolle | Lexipedia | Lexipedia