AS 2013 5507
Bundesbeschluss über die Genehmigung der mit Frankreich und dem CERN abgeschlossenen Abkommen über das Recht, das auf Unternehmen anwendbar ist, die auf dem Gelände der Organisation tätig sind
Bundesbeschluss über die Genehmigung der mit Frankreich und dem CERN abgeschlossenen Abkommen über das Recht, das auf Unternehmen anwendbar ist, die auf dem Gelände der Organisation tätig sind
vom 21. Juni 2013
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 10. Oktober 20122, beschliesst:
Art. 1
1 Es werden genehmigt:
a. das Protokoll vom 18. Oktober 20103 zur Änderung des Abkommens vom 13. September 19654 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik betreffend die Ausdehnung des Geländes der Europäischen Organisation für Kernphysikalische Forschung auf französisches Hoheitsgebiet; b. das Abkommen vom 18. Oktober 20105 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat, der Regierung der Französischen Republik und der Europäischen Organisation für Kernforschung über das Recht, das auf Unternehmen anwendbar ist, die zur Ausführung staatsübergreifender Dienstleistungen auf dem Gelände der Organisation tätig sind.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll und das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Zif- fer 3 der Bundesverfassung.
Ständerat, 21. Juni 2013 Nationalrat, 21. Juni 2013 Der Präsident: Filippo Lombardi Die Präsidentin: Maya Graf Der Sekretär: Philippe Schwab Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz