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AS 2014 2533

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und den zentralamerikanischen Staaten (abgeschlossen mit Costa Rica und Panama)

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und den zentralamerikanischen Staaten (abgeschlossen mit Costa Rica und Panama)

vom 16. Juni 2014

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. September 20132, beschliesst:

Art. 1

1 Das Freihandelsabkommen vom 24. Juni 20133 zwischen den EFTA-Staaten und

den zentralamerikanischen Staaten wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 4. März 2014 Ständerat, 16. Juni 2014 Der Präsident: Ruedi Lustenberger Der Präsident: Hannes Germann Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol

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