AS 2014 3287
Europäisches Übereinkommen vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)
Europäisches Übereinkommen vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)
SR 0.822.725.22; AS 2003 1765
Geltungsbereich am 7. Oktober 2014, Nachtrag1 Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten Beitritt (B)
Georgien* 19. Mai 2011 B 20. November 2011 Tadschikistan 28. Dezember 2011 B 25. Juni 2012 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite der Vereinten Nationen: http://treaties.un.org/ eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsver- träge, 3003 Bern, bezogen werden.
1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 2003 1765, 2007 2059 und 2011 1611. Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).
2014-2698 3287
Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals. AS 2014 Europäisches Übereink.