AS 2014 3387
Abkommen vom 31. Dezember 1953 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern
Abkommen vom 31. Dezember 1953 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern
SR 0.672.934.92; AS 1955 128
Kündigung des Abkommens Mittels Note vom 17. Juni 2014 hat Frankreich das oben erwähnte Abkommen mit der Schweiz gekündigt. Mit Note vom 18. Juni 2014 hat die Schweiz den Empfang der Kündigung bestätigt. Gemäss seinem Artikel 6 wird die Kündigung des Vertrags am 31. Dezember 2014 wirksam werden.
2014-1827 3387
Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern. AS 2014 Abk. mit Frankreich