AS 2014 4709
Europäisches Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstrassen (ADN)
Europäisches Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstrassen (ADN)
SR 0.747.208; AS 2012 7483
In Anwendung von Artikel 20 ADN hat der Generalsekretär der Vereinten Nationen am 2. Oktober 2014 die dem ADN beigefügte geänderte Verordnung1 auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt.
1 Diese Verordnung wird in der AS nicht veröffentlicht. Sie kann beim Bundesamt für Verkehr, Mühlestrasse 6, 3063 Ittigen, gratis eingesehen oder im Internet unter www.bav.admin.ch/grundlagen abgerufen werden.
2014-3148 4709
Internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstrassen. AS 2014 Europäisches Übereink.