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AS 2014 695

Geschäftsreglement für das Bundesverwaltungsgericht

Geschäftsreglement für das Bundesverwaltungsgericht (VGR)

Änderung vom 18. März 2014

Das Bundesverwaltungsgericht beschliesst:

I Das Geschäftsreglement vom 17. April 20081 für das Bundesverwaltungsgericht wird wie folgt geändert:

Art. 22 Vereinigte Abteilungen

1 Der oder die Vorsitzende der Präsidentenkonferenz präsidiert die Sitzung der

vereinigten Abteilungen.

2 Er oder sie bezeichnet ein Gerichtsmitglied, welches einen Bericht über die zu

entscheidende Rechtsfrage erstellt. Es kann ein zweiter Berichterstatter oder eine zweite Berichterstatterin bestimmt werden. 3 Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Der oder die Vorsitzende stimmt mit, wenn er oder sie einer beteiligten Abteilung angehört.

4 Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des oder der Vorsitzenden den Ausschlag,

wenn er oder sie mitstimmt; ansonsten fällt er oder sie den Stichentscheid.

5 Die Präsidentenkonferenz regelt das Verfahren der vereinigten Abteilungen in

einer Richtlinie.

6 Die Abteilungen IV und V regeln das Verfahren der vereinigten Abteilungen IV

und V. In diesem Verfahren findet Absatz 1 keine Anwendung.

II Dieses Reglement tritt am 1. April 2014 in Kraft.

18. März 2014 Im Namen des Bundesverwaltungsgerichtes

Der Präsident: Markus Metz Der Generalsekretär: Jürg Felix

1 SR 173.320.1

2013-3062 695

Geschäftsreglement für das Bundesverwaltungsgericht AS 2014

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