AS 2014 695
Geschäftsreglement für das Bundesverwaltungsgericht
Geschäftsreglement für das Bundesverwaltungsgericht (VGR)
Änderung vom 18. März 2014
Das Bundesverwaltungsgericht beschliesst:
I Das Geschäftsreglement vom 17. April 20081 für das Bundesverwaltungsgericht wird wie folgt geändert:
Art. 22 Vereinigte Abteilungen
1 Der oder die Vorsitzende der Präsidentenkonferenz präsidiert die Sitzung der
vereinigten Abteilungen.
2 Er oder sie bezeichnet ein Gerichtsmitglied, welches einen Bericht über die zu
entscheidende Rechtsfrage erstellt. Es kann ein zweiter Berichterstatter oder eine zweite Berichterstatterin bestimmt werden. 3 Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Der oder die Vorsitzende stimmt mit, wenn er oder sie einer beteiligten Abteilung angehört.
4 Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des oder der Vorsitzenden den Ausschlag,
wenn er oder sie mitstimmt; ansonsten fällt er oder sie den Stichentscheid.
5 Die Präsidentenkonferenz regelt das Verfahren der vereinigten Abteilungen in
einer Richtlinie.
6 Die Abteilungen IV und V regeln das Verfahren der vereinigten Abteilungen IV
und V. In diesem Verfahren findet Absatz 1 keine Anwendung.
II Dieses Reglement tritt am 1. April 2014 in Kraft.
18. März 2014 Im Namen des Bundesverwaltungsgerichtes
Der Präsident: Markus Metz Der Generalsekretär: Jürg Felix
1 SR 173.320.1
2013-3062 695
Geschäftsreglement für das Bundesverwaltungsgericht AS 2014
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