AS 2014 883
AS 2014 883
Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Internationalen Adoption
SR 0.211.221.311; AS 2003 415
I Verzeichnis der zentralen und der zuständigen Behörden, welche die ihnen gemäss Artikel 6 und 23 des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Internationalen Adoption übertragenen Aufgaben wahrnehmen1
Schweiz Zentrale eidgenössische Behörde Bundesamt für Justiz Fachbereich Internationales Privatrecht Bundesrain 20
3003 Bern
Schweiz Telefon +41 (31) 323 8864 Telefax +41 (31) 322 7864 E-Mail: kindesschutz@bj.admin.ch
Zuständige kantonale Behörden2
1 Die Übersicht über die zentralen und die zuständigen Behörden wird in der AS nicht veröffentlicht. Die französische und englische Übersicht kann auf der Internetseite der Haager Konferenz: www.hcch.net/index_fr.php?act=conventions.authorities&cid=69 eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden. 2 Die Übersicht über die Zuständige kantonale Behörde kann auf der Internetseite des Bundesamt für Justiz: gesehen.
2014-0693 883
Schutz von Kindern und Zusammenarbeit auf dem Gebiet AS 2014 der Internationalen Adoption. Übereink.
II Geltungsbereich am 18. März 2014, Nachtrag3 Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten Beitritt (B)
Haiti 16. Dezember 2013 1. April 2014 Kroatien* 5. Dezember 2013 B 1. April 2014 Montenegro* 9. März 2012 B 1. Juli 2012 Serbien 18. Dezember 2013 B 1. April 2014 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internet-Seite der Haager Konferenz: http://hcch.e-vision.nl/index_fr.php eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden.
3 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 2006 1655, 2008 1635, 2010 937,
2011 3297 und 2013 3561.
Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).