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AS 2015 1571

Bundesbeschluss betreffend das Abkommen zwischen der Schweiz und Madagaskar über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Bundesbeschluss betreffend das Abkommen zwischen der Schweiz und Madagaskar über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

vom 10. März 2009

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 14. Januar 20092 zur Aussenwirtschaftspolitik 2008 enthaltene Botschaft, beschliesst:

Art. 1

1 Das Abkommen vom 19. November 20083 zwischen der Schweiz und der Repub-

lik Madagaskar über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 4. März 2009 Nationalrat, 10. März 2009 Der Präsident: Alain Berset Die Präsidentin: Chiara Simoneschi-Cortesi Der Sekretär: Philippe Schwab Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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