AS 2016 1417
Abkommen vom 5. März 2001 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Anti-Doping-Weltagentur zur Regelung des steuerlichen Status der Agentur und ihres Personals in der Schweiz
Abkommen vom 5. März 2001 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Anti-Doping-Weltagentur zur Regelung des steuerlichen Status der Agentur und ihres Personals in der Schweiz
SR 0.192.120.240; AS 2003 2624
Änderung des Abkommens Angenommen durch Briefwechsel vom 12./15. April 2016 In Kraft getreten am 25. April 2016
Der folgende Artikel 6a wird dem Abkommen hinzugefügt: Übersetzung1
Die Mitglieder des Personals der Anti-Doping-Weltagentur, welche nicht Schweizer Staatsangehörigkeit sind, sind von den schweizerischen Aufenthaltsbestimmungen befreit.
1 Übersetzung des französischen Originaltextes (RO 2016 1417).
2016-1162 1417
Regelung des steuerlichen Status der Agentur und ihres Personals in der Schweiz. AS 2016 Abk. mit der Anti-Doping-Weltagentur