AS 2016 2963
Rahmenabkommen vom 20. Dezember 2007 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Ungarn betreffend die Durchführung des schweizerisch-ungarischen Zusammenarbeitsprogramms zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der erweiterten Europäischen Union
Rahmenabkommen vom 20. Dezember 2007 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Ungarn betreffend die Durchführung des schweizerisch-ungarischen Zusammenarbeitsprogramms zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der erweiterten Europäischen Union
SR 0.973.241.81; AS 2008 2725
Änderung des Abkommens Angenommen durch Briefwechsel vom 1. Juni und 20. Juli 2016 In Kraft getreten am 2. September 2016
Übersetzung1
Art. 9 «Zuständige Behörden» Absatz 1 soll vollständig gestrichen und durch folgende Bestimmungen ersetzt werden: «1. Ungarn hat das Büro des Premierministers ermächtigt, in seinem Namen als NKS für das schweizerisch-ungarische Zusammenarbeitsprogramm zu handeln. Die NKS trägt die Gesamtverantwortung für die Verwendung des Beitrags in Ungarn, einschliesslich der Verantwortung für die Finanzkontrolle und die Rechnungsprü- fung.»
Artikel 9 «Zuständige Behörden» soll durch einen neuen Absatz ergänzt werden: «4. Die Parteien behalten sich das Recht vor, einseitig die zuständigen Behörden zu ändern oder aufgrund von Konsultationen mit der anderen Partei eine Umverteilung der Aufgaben zu beschliessen.»
Anhänge 1‒32
1 Übersetzung des englischen Originaltextes.
2 In der AS nicht publiziert.
2016-1308 2963
Durchführung des schweizerisch-ungarischen Zusammenarbeitsprogramms AS 2016 zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der erweiterten Europäischen Union. Rahmenabkommen mit Ungarn