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AS 2016 3407

Verordnung über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich

Verordnung über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich

Änderung vom 16. September 2016

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 7. Dezember 19981 über die Marktbeobachtung im Landwirt- schaftsbereich wird wie folgt geändert:

Art. 1 Marktbeobachtung

1 Das Bundesamt für Landwirtschaft führt eine Marktbeobachtung im Bereich der

Land- und Ernährungswirtschaft durch. Dazu unterhält es eine Marktbeobachtungs- stelle. 2 Die Marktbeobachtungsstelle erfasst periodisch das Preisniveau landwirtschaft- licher Erzeugnisse und von deren Verarbeitungsprodukten auf verschiedenen Ver- arbeitungs- und Handelsstufen.

3 Sie kann zusätzlich periodisch das Preisniveau von Produktionsmitteln auf ver-

schiedenen Verarbeitungs- und Handelsstufen erfassen.

Art. 2 Abs. 1 Bst. f

1 Der Marktbeobachtung unterstehen folgende Warengruppen:

f. landwirtschaftliche Produktionsmittel.

1 SR 942.31

2016-1143 3407

Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich. V AS 2016

II Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

16. September 2016 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Johann N. Schneider-Ammann Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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