AS 2017 2247
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
Internationaler Pakt vom 16. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte
SR 0.103.2; AS 1993 750
Erneuerung der Erklärung der Schweiz betreffend Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses für Menschenrechte auf Grund des Artikels 41 Am 27. März 2017 hat die Schweiz dem Generalsekretär der Vereinten Nationen ihren Entscheid notifiziert, gemäss Artikel 41 Absatz 1 des Paktes die Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses für Menschenrechte zur Entgegennahme und Prüfung von Mitteilungen, mit denen ein Vertragsstaat geltend macht, ein anderer Vertragsstaat komme seinen Verpflichtungen nicht nach, für eine Zeitdauer von fünf Jahren zu verlängern. Die Verlängerung ist am 27. März 2017 wirksam geworden.
2016-2579 2247
Bürgerliche und politische Rechte. Internationaler Pakt AS 2017
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