AS 2017 2307
Verordnung über die Strukturen der Armee
Verordnung über die Strukturen der Armee (VSA)
vom 29. März 2017
Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 60 Absatz 3 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19951 (MG) und auf die Artikel 4 Absätze 1 und 2 erster Halbsatz sowie 6 Buchstabe c der Armeeorganisation vom 18. März 20162 (AO), verordnet:
Art. 1 Strukturen der Armee Die Strukturen der Armee werden bis auf die Stufe der Truppenkörper im Anhang 1 festgelegt.
Art. 2 Truppengattungen Truppengattungen der Armee sind: a. die Infanterie; b. die Panzertruppen; c. die Artillerie; d. die Fliegertruppen; e. die Fliegerabwehrtruppen; f. die Genietruppen; g. die Führungsunterstützungstruppen; h. die Rettungstruppen; i. die Logistiktruppen; j. die Sanitätstruppen; k. die Militärpolizei;
SR 513.11
2015-1390 2307
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l. die ABC-Abwehrtruppen; m. die Spezialkräfte.
Art. 3 Dienstzweige Dienstzweige der Armee sind: a. der Generalstabsdienst; b. der Militärische Nachrichtendienst; c die Armeeseelsorge; d. der Psychologisch-Pädagogische Dienst; e. der Territorialdienst; f. der Bereitschaftsdienst.
Art. 4 Grosse Verbände Grosse Verbände sind: a. das Heer; b. die Territorialdivisionen; c. das Kommando Militärpolizei; d. die Luftwaffe; e. die Mechanisierten Brigaden; f. die Logistikbrigade; g. die Führungsunterstützungsbrigade; h. die Luftwaffenausbildungs- und -trainingsbrigade.
Art. 5 Berufsformationen Berufsformationen der Armee sind: a. das Einsatzkommando Militärpolizei; b. das Einsatzkommando Militärpolizei Sicherheitsdienst; c. das Militärpolizeispezialdetachement; d. das Kampfmittelbeseitigungs- und Minenräumungseinsatzdetachement; e. das Armeeaufklärungsdetachement.
Art. 6 Nicht in Formationen eingeteilte Angehörige der Armee Folgende Angehörige der Armee werden nicht in eine Formation eingeteilt: a. der Armee zugewiesene Personen nach Artikel 6 MG; b. Militärdienstpflichtige, die sich im bewilligten Auslandurlaub befinden;
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c. Militärdienstpflichtige, die vom Assistenz- oder vom Aktivdienst dispensiert sind; d. Militärdienstpflichtige, bei denen ungeordnete persönliche Verhältnisse ge- mäss Artikel 66 Absatz 3 der Verordnung vom 19. November 20033 über die Militärdienstpflicht vorliegen und die deshalb vorübergehend nicht in einer Funktion bei der Truppe eingesetzt werden können; e. Angehörige der Armee, die ihre Ausbildungsdienstpflicht noch nicht erfüllt haben, aber aus Bestandesgründen nicht in eine Formation eingeteilt werden können; f. akkreditierte Verteidigungsattachés; g. Durchdiener und Durchdienerinnen, die ihre Ausbildungsdienstpflicht erfüllt haben; h. militärisches Personal, das seine Ausbildungsdienstpflicht erfüllt hat; i. Angehörige der Armee im Jahr der Entlassung aus der Militärdienstpflicht.
Art. 7 Übergangsbestimmungen Während längstens der Übergangsfrist nach Artikel 6 Buchstabe c AO: a. wird abweichend von Artikel 2 Buchstabe b Ziffer 2 AO das Kommando Spezialkräfte direkt dem Kommando Operationen unterstellt; b. wird abweichend von Artikel 2 Buchstabe b Ziffer 5 AO kein Kommando Einsatz Luftwaffe gebildet; c. wird abweichend von Artikel 2 Buchstabe c AO kein Unterstützungskom- mando gebildet; d. wird abweichend von Artikel 2 Buchstabe d Ziffer 2 AO der Lehrverband Fliegerabwehr direkt der Luftwaffe unterstellt; e. werden abweichend von Artikel 2 Buchstabe d Ziffer 2 AO sechs Lehrver- bände gebildet.
Art. 8 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse Die Aufhebung und die Änderung anderer Erlasse werden in Anhang 2 geregelt.
Art. 9 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
29. März 2017 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr
3 SR 512.21
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Anhang 1 (Art. 1)
Strukturen der Armee
1. Gliederungsebene 2. Gliederungsebene 3. Gliederungsebene Strukturebene
Chef der Armee Armeestab Kommando Operationen Militärischer Nachrichtendienst Heer Kompetenzzentrum Führungs- und Fach- systeme Heeresstabsbataillon 20 Mechanisierte Brigade 1 Mechanisierte Brigade Stabsbataillon 1 Panzerbataillon 12 Mechanisiertes Bataillon 17 Mechanisiertes Bataillon 18 Panzersappeurbataillon 1 Aufklärungsbataillon 1 Artillerieabteilung 1
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1. Gliederungsebene 2. Gliederungsebene 3. Gliederungsebene Strukturebene
Mechanisierte Brigade 4 Mechanisierte Brigade Stabsbataillon 4 Aufklärungsbataillon 4 Aufklärungsbataillon 5 Artillerieabteilung 10 Artillerieabteilung 49 Pontonierbataillon 26 Mechanisierte Brigade 11 Mechanisierte Brigade Stabsbataillon 11 Panzerbataillon 13 Mechanisiertes Bataillon 14 Mechanisiertes Bataillon 29 Panzersappeurbataillon 11 Aufklärungsbataillon 11 Artillerieabteilung 16 Territorialdivision 1 Koordinationsstelle 1 Territorialdivision Stabsbataillon 1 Infanteriebataillon 13
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1. Gliederungsebene 2. Gliederungsebene 3. Gliederungsebene Strukturebene
Infanteriebataillon 19 Schützenbataillon 1 Schützenbataillon 14 Gebirgsinfanteriebataillon 7 Geniebataillon 2 Rettungsbataillon 1 Kommando Patrouille des Glaciers Territorialdivision 2 Koordinationsstelle 2 Territorialdivision Stabsbataillon 2 Infanteriebataillon 11 Infanteriebataillon 20 Infanteriebataillon 56 Infanteriebataillon 97 Geniebataillon 6 Rettungsbataillon 2 Territorialdivision 3 Koordinationsstelle 3 Territorialdivision Stabsbataillon 3
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1. Gliederungsebene 2. Gliederungsebene 3. Gliederungsebene Strukturebene
Gebirgsinfanteriebataillon 29 Gebirgsinfanteriebataillon 30 Gebirgsinfanteriebataillon 48 Gebirgsinfanteriebataillon 91 Geniebataillon 9 Rettungsbataillon 3 Territorialdivision 4 Koordinationsstelle 4 Territorialdivision Stabsbataillon 4 Infanteriebataillon 61 Infanteriebataillon 65 Gebirgsinfanteriebataillon 85 Gebirgsschützenbataillon 6 Geniebataillon 23 Rettungsbataillon 4 Kommando Militärpolizei Einsatzkommando Militärpolizei Einsatzkommando Militärpolizei Sicherheits- dienst
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1. Gliederungsebene 2. Gliederungsebene 3. Gliederungsebene Strukturebene
Einsatzkommando Militärpolizei Fahndung und Schutz Kompetenzzentrum Militärpolizei Militärpolizeibataillon 1 Militärpolizeibataillon 2 Militärpolizeibataillon 3 Militärpolizeibataillon 4 Luftwaffe Operationszentrale Luftwaffe, einschliesslich Lufttransportgeschwader 4 Flugplatzkommando 2, einschliesslich – Lufttransportgeschwader 2 – Lufttransportabteilung 2 – Lufttransportgeschwader 3 – Lufttransportabteilung 3 Flugplatzkommando 4 Flugplatzkommando 7 Flugplatzkommando 11, einschliesslich – Fliegergeschwader 11 – Flugplatzabteilung 11 – Fliegergeschwader 14 – Flugplatzabteilung 14 – Lufttransportgeschwader 1 – Lufttransportabteilung 1
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1. Gliederungsebene 2. Gliederungsebene 3. Gliederungsebene Strukturebene
Flugplatzkommando 13, einschliesslich: – Fliegergeschwader 13 – Flugplatzabteilung 13 Luftwaffenausbildungs- und -trainings- brigade Drohnenkommando 84 Mobile Luftwaffenradarabteilung 2 Luftwaffennachrichtenabteilung 1 Luftwaffennachrichtenabteilung 2 Lehrverband Fliegerabwehr 33 Mittlere Fliegerabwehrabteilung 32 Mittlere Fliegerabwehrabteilung 34 Mittlere Fliegerabwehrabteilung 45 Leichte Fliegerabwehrlenkwaffenabteilung 1 Leichte Fliegerabwehrlenkwaffenabteilung 5 Leichte Fliegerabwehrlenkwaffenabteilung 7 Mobile Fliegerabwehrlenkwaffenabteilung 4 Mobile Fliegerabwehrlenkwaffenabteilung 11 Kompetenzzentrum SWISSINT Kommando Spezialkräfte
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1. Gliederungsebene 2. Gliederungsebene 3. Gliederungsebene Strukturebene
Kommando Spezialkräfte Stabsbataillon Grenadierbataillon 20 Grenadierbataillon 30 Kommando Ausbildungszentrum Spezial- kräfte Logistikbasis der Armee Logistikbrigade 1 Logistikbataillon 21 Logistikbataillon 51 Logistikbataillon 52 Logistikbataillon 92 Logistikbataillon 101 Logistiksupportbataillon 61 Verkehrs- und Transportbataillon 1 Infrastrukturbataillon 1 Spitalbataillon 2 Spitalbataillon 5 Spitalbataillon 66 Spitalbataillon 75
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1. Gliederungsebene 2. Gliederungsebene 3. Gliederungsebene Strukturebene
Sanitätslogistikbataillon 81 Sanitätssupportbataillon 9 Bereich Sanität Führungsunterstützungsba- sis Führungsunterstützungsbrigade 41 Kommando Systeme/Kaderausbildung/Sup- port Führungsunterstützungsbataillon 41 HQ Bataillon 11 HQ Bataillon 22 HQ Bataillon 25 Richtstrahlbataillon 4 Richtstrahlbataillon 16 Richtstrahlbataillon 17 Richtstrahlbataillon 21 Richtstrahlbataillon 32 Elektronikabteilung 46 EKF Abteilung 51 EKF Abteilung 52
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1. Gliederungsebene 2. Gliederungsebene 3. Gliederungsebene Strukturebene
Kommando Ausbildung Kommando Ausbildungszentrum der Armee Höhere Kaderausbildung der Armee Kommando Generalstabsschule Kommando Zentralschule Kommando Militärakademie Kommando Berufsunteroffiziersschule der Armee Lehrverband Infanterie Infanteriebereitschaftsbataillon 104 (204) Kompetenzzentrum Gebirgsdienst der Ar- mee, einschliesslich Gebirgsspezialistenabtei- lung 1 Kompetenzzentrum Militärmusik, ein- schliesslich Schweizer Armeespiel Lehrverband Panzer/Artillerie Lehrverband Genie/Rettung/ABC Katastrophenhilfebereitschaftsbataillon 104 (204)
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1. Gliederungsebene 2. Gliederungsebene 3. Gliederungsebene Strukturebene
Kompetenzzentrum ABC/KAMIR, ein- schliesslich: – ABC Abwehrlabor 1 – ABC Abwehrbataillon 10 Kompetenzzentrum Sport der Armee Lehrverband Fliegerab- wehr/Führungsunterstützung Lehrverband Logistik Kompetenzzentrum Veterinärdienst und Armeetiere, einschliesslich Veterinär- und Armeetiereabteilung 13 Personelles der Armee Kommando Rekrutierung
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Anhang 2 (Art. 8)
Aufhebung und Änderung anderer Erlasse I Die nachstehenden Erlasse werden aufgehoben:
2. die Verordnung vom 29. März 19955 über den Psychologisch-Pädagogi-
schen Dienst der Armee.
II Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:
1. Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung
vom 25. November 19986
Anhang 1 Bst. B Ziff. IV./1.4
IV. Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) Département fédéral de la défense, de la protection de la population et des sports (DDPS) Dipartimento federale della difesa, della protezione della popolazione e dello sport (DDPS) Departament federal da defensiun, protecziun da la populaziun e sport (DDPS)
1.4 Gruppe Verteidigung
Groupement Défense Aggruppamento Difesa Gruppa da defensiun
1.4.1 Armeestab (A Stab)
État-major de l’armée (EM A) Stato maggiore dell’esercito (SM Es) Stab da l’armada (StA)
4 AS 2003 4731, 2004 5047, 2005 5253, 2007 79 5253, 2008 6449, 2009 6499, 2010 6101, 2011 6195, 2012 3415 6985, 2013 4465 5 AS 1995 3514, 2009 6667 6 SR 172.010.1
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1.4.2 Kommando Operationen (Kdo Op)
Commandement des opérations (Cdmt Op) Comando Operazioni (Cdo Op) Commando d’Operaziuns (Cdo Op)
1.4.3 Logistikbasis der Armee (LBA)
Base logistique de l’armée (BLA) Base logistica dell’esercito (BLEs) Basa da logistica da l’armada (BLA)
1.4.4 Führungsunterstützungsbasis (FUB)
Base d’aide au commandement (BAC) Base d’aiuto alla condotta (BAC) Basa d’agid al commando (BAC)
1.4.5 Kommando Ausbildung (Kdo Ausb)
Commandement de l’instruction (Cdmt Instr) Comando Istruzione (Cdo Istr) Commando d’Instrucziun (Cdo Instr)
2. Organisationsverordnung vom 7. März 20037 für das Eidgenössische
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Art. 11 Unterstellte Verwaltungseinheiten und ihre Funktionen Der Gruppe Verteidigung sind mit folgenden Funktionen unterstellt: a. Armeestab:
1. Er unterstützt den Chef der Armee in der Führung der Gruppe Vertei-
digung.
2. Er steuert die Umsetzung der Vorgaben des Vorstehers oder der Vor-
steherin des VBS in der Gruppe Verteidigung im Auftrag des Chefs der Armee.
3. Er führt die Streitkräfte- und Unternehmensentwicklung sowie die Rüs-
tungsplanung und steuert die Ressourcen der Gruppe Verteidigung. b. Kommando Operationen:
1. Es bereitet die Einsätze und Operationen der Armee nach den Vorgaben
des Chefs der Armee vor.
3. Es ist verantwortlich für den militärischen Nachrichtendienst.
c. Logistikbasis der Armee:
1. Sie erbringt logistische und sanitätsdienstliche Leistungen für die Aus-
bildung.
7 SR 172.214.1
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2. Sie unterstützt die Einsätze der Armee mit logistischen und sanitäts-
dienstlichen Leistungen.
3. Sie erbringt logistische und sanitätsdienstliche Leistungen zugunsten
Dritter. d. Führungsunterstützungsbasis:
1. Sie plant und betreibt die Informations- und Kommunikationstechnik
zugunsten der Armee in der Ausbildung, bei Übungen und in Einsätzen.
2 Sie plant und betreibt die Informations- und Kommunikationstechnik
zugunsten der Landesregierung und des nationalen Krisenmanage- ments.
3. Sie stellt die Bereitschaft der Infrastrukturen und der Truppen zur Auf-
rechterhaltung der Führungsfähigkeit der Armee sicher.
4. Sie erbringt informations- und kommunikationstechnische Leistungen
für Teile der Bundesverwaltung und für Dritte.
5. Sie erbringt zur Gewährleistung einer gesamtheitlichen Führungsunter-
stützung der Armee und zur technischen Unterstützung des nationalen Krisenmanagements Leistungen zugunsten der Führungsinfrastruktur, der Führungsmethoden, der Informationssicherheit und der elektroni- schen Kriegführung sowie Leistungen hinsichtlich von Wirkungen im Cyber-Raum. e. Kommando Ausbildung:
1. Es ist verantwortlich für die militärische Grundausbildung in den ihm
unterstellten Lehrverbänden, in den Kompetenzzentren und in der Hö- heren Kaderausbildung in der Armee.
2. Es erlässt die Ausbildungsvorgaben für die militärische Grundausbil-
dung in der Armee.
3. Es ist verantwortlich für die Einsatz- und Laufbahnsteuerung sowie für
die Ausbildung der Berufsoffiziere und Berufsunteroffiziere der Armee.
4. Es erlässt Vorgaben für die Militärdienstpflichtigen im Bereich Perso-
nelles der Armee.
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