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AS 2017 3401

Geschäftsreglement für das Bundesverwaltungsgericht

Geschäftsreglement für das Bundesverwaltungsgericht (VGR)

Änderung vom 21. März 2017

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) erlässt folgendes Reglement:

I Das Geschäftsreglement vom 17. April 20081 für das Bundesverwaltungsgericht wird wie folgt geändert:

Gliederungstitel vor Art. 16

6. Abschnitt: Schlichtungsbehörden

Art. 16 Sachüberschrift Schlichtungsstelle

Art. 16a Schlichtungskommission

1 Die Schlichtungskommission gemäss dem Gleichstellungsgesetz vom 24. März

19952 besteht aus einem Präsidenten oder einer Präsidentin und einem Vizepräsi-

denten oder einer Vizepräsidentin, wobei diese beiden Funktionen mit Personen unterschiedlichen Geschlechts zu besetzen sind, sowie vier Mitgliedern und vier Ersatzmitgliedern, welche den Arbeitgeber sowie die Arbeitnehmer und Arbeitneh- merinnen paritätisch vertreten. Sie zählen gleich viele Frauen wie Männer.

2 Der Arbeitgeber wird durch mindestens ein Mitglied des Gerichts und einen Mit-

arbeiter oder eine Mitarbeiterin in Führungsposition jeweils unterschiedlichen Ge- schlechts vertreten. Es sind zwei Ersatzmitglieder unterschiedlichen Geschlechts zu stellen. Die Vertreter und Vertreterinnen des Arbeitgebers werden von der Verwal- tungskommission gewählt.

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