AS 2018 255
Briefwechsel vom 13./15. Dezember 2017 zwischen der Schweiz und Neuseeland zur Anwendbarkeit des Amtshilfeübereinkommens auf frühere Besteuerungszeiträume
Briefwechsel zwischen der Schweiz und Neuseeland zur Anwendbarkeit des Amtshilfeübereinkommens auf frühere Besteuerungszeiträume
In Kraft getreten am 1. Januar 2018
Übersetzung
Herr Ueli Maurer Bern, 15. Dezember 2017 Bundesrat Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements Bundesgasse 3
3003 Bern
Schweiz S.E. Herr Stuart Nash Minister of Revenue Parlamentsgebäude Wellington 6160 Neuseeland
Sehr geehrter Herr Minister,
Ich nehme Bezug auf Ihren Brief vom 13. Dezember 2017 mit folgendem Inhalt:
«Ich habe die Ehre, mich auf das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, revidiert durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens zur gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen1 (hiernach als «revidiertes Überein- kommen» bezeichnet) zu beziehen und Ihnen namens der Regierung Neuseelands Folgendes vorzuschlagen: Mit Bezug auf den zweiten Satz von Artikel 28 Absatz 6 des revidierten Überein- kommens gilt Artikel 6 des revidierten Übereinkommens gemäss den Bestimmungen der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten2 (Multilateral Competent Authority
SR 0.653.261.4