AS 2018 3893
AS 2018 3893
Europäisches Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR)
SR 0.741.621; AS 1972 1073
1. Die von der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (WP.15)
des Binnenverkehrsausschusses der UN-Wirtschaftskommission für Europa an ihrer 100., 101., 102., 103. und 104. Tagung (2016, 2017 und 2018) be- schlossenen Änderungen der Anlagen A und B des Europäischen Überein- kommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung ge- fährlicher Güter auf der Strasse (ADR) werden übernommen.
2. Die Änderungen treten am 1. Januar 2019 in Kraft. Sie werden weder in der
Amtlichen Sammlung des Bundesrechts noch in der Systematischen Samm- lung des Bundesrechts veröffentlicht. Diese Vorschriften können beim Bun- desamt für Bauten und Logistik, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern, bezogen werden.
26. September 2018 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation: Doris Leuthard
2018-2168 3893
Internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse. AS 2018 Europäisches Übereink.