AS 2019 3357
Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung
Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA)
Änderung vom 16. Oktober 2019
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA), im Einvernehmen mit der Eidgenössischen Zollverwaltung, dem Eidgenössischen Institut für Metrologie und dem Bundesamt für Verkehr, verordnet:
I Die Verordnung des ASTRA vom 22. Mai 20081 zur Strassenverkehrskontroll- verordnung wird wie folgt geändert:
Art. 13 Sicherheitswert 1 Wo ein bestimmtes Gewicht nicht überschritten werden darf, ist von der ermittel- ten Achslast, vom ermittelten Betriebsgewicht oder von der ermittelten Stützlast ein Sicherheitswert von 3 Prozent abzuziehen. Ist dieser Sicherheitswert geringer als der doppelte Eichwert der Waage in kg, so ist stattdessen letzterer als Sicherheitswert abzuziehen.
2 Wo ein bestimmtes Gewicht, namentlich das minimale Adhäsionsgewicht, nicht
unterschritten werden darf, ist zur ermittelten Achslast oder zum ermittelten Be- triebsgewicht ein Sicherheitswert von 3 Prozent dazuzuzählen. Ist dieser Sicher- heitswert geringer als der doppelte Eichwert der Waage in kg, so ist stattdessen letzterer als Sicherheitswert dazuzuzählen.
Art. 14 Aufgehoben
1 SR 741.013.1
2019-2265 3357
Strassenverkehrskontrollverordnung. V des ASTRA AS 2019
II Diese Verordnung tritt am 1. März 2020 in Kraft.
16. Oktober 2019 Bundesamt für Strassen: Jürg Röthlisberger
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