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AS 2019 3357

Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung

Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA)

Änderung vom 16. Oktober 2019

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA), im Einvernehmen mit der Eidgenössischen Zollverwaltung, dem Eidgenössischen Institut für Metrologie und dem Bundesamt für Verkehr, verordnet:

I Die Verordnung des ASTRA vom 22. Mai 20081 zur Strassenverkehrskontroll- verordnung wird wie folgt geändert:

Art. 13 Sicherheitswert 1 Wo ein bestimmtes Gewicht nicht überschritten werden darf, ist von der ermittel- ten Achslast, vom ermittelten Betriebsgewicht oder von der ermittelten Stützlast ein Sicherheitswert von 3 Prozent abzuziehen. Ist dieser Sicherheitswert geringer als der doppelte Eichwert der Waage in kg, so ist stattdessen letzterer als Sicherheitswert abzuziehen.

2 Wo ein bestimmtes Gewicht, namentlich das minimale Adhäsionsgewicht, nicht

unterschritten werden darf, ist zur ermittelten Achslast oder zum ermittelten Be- triebsgewicht ein Sicherheitswert von 3 Prozent dazuzuzählen. Ist dieser Sicher- heitswert geringer als der doppelte Eichwert der Waage in kg, so ist stattdessen letzterer als Sicherheitswert dazuzuzählen.

Art. 14 Aufgehoben

1 SR 741.013.1

2019-2265 3357

Strassenverkehrskontrollverordnung. V des ASTRA AS 2019

II Diese Verordnung tritt am 1. März 2020 in Kraft.

16. Oktober 2019 Bundesamt für Strassen: Jürg Röthlisberger

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