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AS 2019 477

Übereinkommen vom 20. März 1958 der Vereinten Nationen über die Annahme harmonisierter technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut oder dafür verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Regelungen erteilt wurden

Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra

Übereinkommen vom 20. März 1958

der Vereinten Nationen über die Annahme harmonisierter technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile,

die in Radfahrzeuge eingebaut oder dafür verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Regelungen erteilt wurden

SR 0.741.411; AS 1996 2158

I

Änderung der Reglemente! . Ubersetzung

Reglement Nr. 0 zum Ubereinkommen

Einheitliche Vorschriften hinsichtlich die Internationale Gesamtfahrzeug- Typengenehmigung

Angewendet durch die Schweiz seit dem 19. Juli 2018

Reglement Nr. 144 zum Ubereinkommen

Einheitliche Vorschriften fiir die Genehmigung von Unfall-Notrufsystemen (AECS)

Angewendet durch die Schweiz seit dem 19. Juli 2018

Reglement Nr. 145 zum Ubereinkommen

Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von ISOFIX-Verankerungs- systemen, obere ISOFIX-Verankerungspunkte und i-Size-Sitzpositionen

Angewendet durch die Schweiz seit dem 19. Juli 2018

1 Text und Geltungsbereich der Reglemente werden in der AS nicht ver6ffentlicht. Der Text kann beim Bundesamt fiir Strassen, 3003 Bern, bezogen oder auf der Internetseite der Vereinten Nationen eingesehen werden: www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs.html Der Geltungsbereich ist auf der Internetseite der Vereinten Nationen einsehbar: www.unece.org/trans/main/wp29/wp29wgs/wp29gen/wp29fdocstts.html

2018-2970 477

Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, AS 2019 Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut oder

dafür verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige

Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden.

Übereink. der Vereinten Nationen

Reglement Nr. 146 zum Übereinkommen

Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Motorfahrzeugen und ihrer Bauteile hinsichtlich deren Sicherheit, für wasserstoffbetriebene Fahr-

Angewendet durch die Schweiz seit dem 2. Januar 2019

Reglement Nr. 147 zum Ubereinkommen

Einheitliche Vorschriften fiir die Genehmigung von mechanischen Verbin- dungseinrichtungen fiir landwirtschaftliche Fahrzeugkombinationen

Angewendet durch die Schweiz seit dem 2. Januar 2019

Übereinkommen vom 20. März 1958 der Vereinten Nationen über die Annahme harmonisierter technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut oder dafür verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Regelungen erteilt wurden | Lexipedia | Lexipedia