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AS 2019 5059

Übereinkommen gegen Doping

Übereinkommen vom 16. November 1989 gegen Doping

SR 0.812.122.1; AS 1993 1238

Neufassung des Anhangs Anlässlich ihrer in Strassburg abgehaltenen einundfünfzigsten Tagung am 24. Ok- tober 2019 hat die beobachtende Begleitgruppe zum Übereinkommen die Neufas- sung des Anhangs beschlossen. Die Neufassung ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Dieser Anhang wird in der AS nicht publiziert; die «Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden 2020/Welt-Anti-Doping-Code: Jederzeit verbotene Wirkstoffe und Methoden (in und ausserhalb von Wettkämpfen)» kann gemäss Artikel 19 des Sport- förderungsgesetzes vom 17. Juni 20111 für Massnahmen gegen Doping bei der zuständigen Stelle (Antidoping Schweiz) auf französisch und deutsch kostenlos unter www.antidoping.ch/ abgerufen werden.

1 SR 415.0

2019-4055 5059

Doping. Übereink. AS 2019

5060

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