AS 2020 1123
Abkommen vom 30. September 1954 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
Abkommen vom 30. September 1954 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
SR 0.672.936.711; AS 1955 319
Kündigung der Ausdehnung des Geltungsbereichs des Abkommens auf Anguilla Am 25. September 2019 hat die britische Regierung die Ausdehnung des Geltungs- bereichs des Abkommens vom 30. September 1954 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nord- irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen auf Anguilla, gestützt auf Absatz 4 Teil II des Abkommens, gekündigt. Die Kündigung ist am 1. Januar 2020 wirksam geworden.
2020-0779 1123
Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich Grossbritannien AS 2020