AS 2020 1777
Verordnung über Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19) (Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung)
Verordnung über Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) (COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung)
Änderung vom 20. Mai 2020
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung vom 20. März 20201 wird wie folgt geändert:
Art. 1 und 2 Aufgehoben
Art. 4 In Abweichung von Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe e AVIG2 ist ein Arbeitsausfall anrechenbar, soweit er Personen betrifft, die in einem Arbeitsverhältnis auf be- stimmte Dauer oder im Dienste einer Organisation für Temporärarbeit stehen.
Aufgehoben