AS 2020 3337
Übereinkommen vom 13. Januar 1993 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (Chemiewaffenübereinkommen, CWÜ)
Übereinkommen vom 13. Januar 1993 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (Chemiewaffenübereinkommen, CWÜ)
SR 0.515.08; AS 1998 335
Geltungsbereich am 2. Juli 2020, Nachtrag1
Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten Beitritt (B)
Cook-Inseln 15. Juli 1994 29. April 1997 Mauritius*2 9. Februar 1993 29. April 1997 Palästina 17. Mai 2018 B 16. Juni 2018 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite der Vereinten Nationen: http://treaties.un.org/ eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staats- verträge, 3003 Bern, bezogen werden.
1 Diese Veröffentlichung ändert und ergänzt die früheren in AS 1998 335, 2003 854,
2004 4141, 2005 4997, 2006 809, 2007 4397, 2010 23, 2013 2087 und 2016 2293.
Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).
2 Publikation auf Grund einer Erklärung dieses Staates.
2020-1998 3337
Chemiewaffenübereinkommen AS 2020