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AS 2021 241

Abkommen vom 26. September 2014 zwischen dem schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Kamerun über die Zusammenarbeit im Bereich der Migration

AS 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Abkommen vom 26. September 2014 zwischen dem schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Kamerun über die Zusammenarbeit im Bereich der Migration

SR 0.142.112.279; AS 2014 4313

Inkrafttreten des Abkommens Durch Notenaustausch vom 19. Februar 2021 und 3. März 2021 haben sich die Ver- tragsparteien die Erfüllung ihrer Abschlüsse der erforderlichen internen Verfahren über das Inkrafttreten des Abkommens gemäss Absatz 1 des Artikels 20 angezeigt. Das Abkommen ist daher am 2. April 2021 in Kraft getreten.

2021-1040 AS 2021 241

Zusammenarbeit im Bereich der Migration. Abk. mit Kamerun AS 2021 241

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