AS 2021 241
Abkommen vom 26. September 2014 zwischen dem schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Kamerun über die Zusammenarbeit im Bereich der Migration
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Abkommen vom 26. September 2014 zwischen dem schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Kamerun über die Zusammenarbeit im Bereich der Migration
SR 0.142.112.279; AS 2014 4313
Inkrafttreten des Abkommens Durch Notenaustausch vom 19. Februar 2021 und 3. März 2021 haben sich die Ver- tragsparteien die Erfüllung ihrer Abschlüsse der erforderlichen internen Verfahren über das Inkrafttreten des Abkommens gemäss Absatz 1 des Artikels 20 angezeigt. Das Abkommen ist daher am 2. April 2021 in Kraft getreten.
2021-1040 AS 2021 241
Zusammenarbeit im Bereich der Migration. Abk. mit Kamerun AS 2021 241