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AS 2022 154

Verordnung des EJPD über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen

AS 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Verordnung des EJPD über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV-EJPD)

Änderung vom 14. Februar 2022

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) verordnet:

I Die Verordnung des EJPD vom 8. Dezember 20171 über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen wird wie folgt geändert:

Art. 18 Aufgehoben

II Die Anhänge 1 und 3 erhalten die neue Fassung gemäss Beilage.

III Diese Verordnung tritt am 15. März 2022 in Kraft.

14. Februar 2022 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement: Karin Keller-Sutter

1 SR 211.435.11

2022-0524 AS 2022 154

Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden AS 2022 154 und elektronischer Beglaubigungen. V des EJPD

Anhang 1 (Art. 2)

Technische Anforderungen an Schnittstellen, über die dem UPReg Daten über Urkundspersonen aus anderen Systemen geliefert werden (Version 2)2

2 Der Text dieses Anhangs wird weder in der AS noch in der SR veröffentlicht.

Die Verordnung einschliesslich des Anhangs kann via Internet unter www.bj.admin.ch > Themen > Wirtschaft > Elektronische öffentliche Urkunden und elektronische Beglaubigungen konsultiert werden.

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Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden AS 2022 154 und elektronischer Beglaubigungen. V des EJPD

Anhang 33 (Art. 10 Abs. 1)

Technische Anforderungen zur Vermittlung des Zugriffs auf das UPReg (Version 2)4

3 Der Text dieses Anhangs wird weder in der AS noch in der SR veröffentlicht.

Die Verordnung einschliesslich des Anhangs kann via Internet unter www.bj.admin.ch > Themen > Wirtschaft > Elektronische öffentliche Urkunden und elektronische Beglaubigungen konsultiert werden.

4 Der Text dieses Anhangs wird weder in der AS noch in der SR veröffentlicht.

Die Verordnung einschliesslich des Anhangs kann via Internet unter www.bj.admin.ch > Themen > Wirtschaft > Elektronische öffentliche Urkunden und elektronische Beglaubigungen konsultiert werden.

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