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AS 2022 269

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AS 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Zweites Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen

SR 0.351.12; AS 2005 333

Geltungsbereich am 22. April 2022, Nachtrag1

Vorbehalte und Erklärungen Schweiz Erklärung der Schweiz vom 1.2.2022 als Reaktion auf die Erklärungen der Teilneh- merstaaten der Europäischen Staatsanwaltschaft zur Benennung der Europäischen Staatsanwaltschaft als Justizbehörde Der englische und französische Text der Schweizer Erklärung ist auf der Website des Europarates unter http://conventions.coe.int abrufbar oder bei der Direktion für Völ- kerrecht (DV), Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, erhältlich.

1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 2005 333; 2007 1377; 2010 3119; 2013 1319; 2016 2855; 2019 2579; 2020 4635. Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereichs ist auf der Publikationsplattform des Bundesrechts «Fedlex» unter folgender Adresse veröffentlicht: www.fedlex.admin.ch/de/treaty

2022-1361 AS 2022 269

Europäisches Übereink. über die Rechtshilfe in Strafsachen. AS 2022 269 Zweites Zusatzprotokoll

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