AS 2022 511
Abkommen zwischen dem Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Russischen Föderation über die Erleichterung der Visaerteilung für Staatsangehörige der Russischen Föderation und der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Präambel
Vollständige Suspendierung des Abkommens
Gestützt auf Artikel 14 Absatz 5 des Abkommens vom 21. September 2009 zwischen dem Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Russischen Föderation über die Erleichterung der Visaerteilung für Staatsangehörige der Russischen Föderation und der Schweizerischen Eidgenossenschaft hat der Schweizerische Bundesrat am 16. September 2022 die Regierung der Russischen Föderation mit diplomatischer Note informiert, dass die Anwendung des Abkommens vollständig suspendiert wird.
Diese vollständige Suspendierung tritt am 19. September 2022 in Kraft.
Abkommenzwischen dem Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Russischen Föderation über die Erleichterung der Visaerteilung für Staatsangehörige der Russischen Föderation und der Schweizerischen EidgenossenschaftSR 0.142.116.652; AS 2011 513