AS 2022 717
Befristetes Abkommen vom 14. Dezember 2020
zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und
dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland
über die Mobilität von Dienstleistungserbringern
SR 0.946.293.671.2; AS 2020 6675
Präambel
Verlängerung des befristeten Abkommens
Mit Notenaustausch vom 14. und 17. November 2022 haben die Schweiz und das Vereinigte Königreich von Grossbritannien und Nordirland vereinbart, das Abkommen bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern, sofern die Parteien nichts anders vereinbaren. Der Notenaustausch tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft.
Befristetes Abkommen vom 14. Dezember 2020zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Mobilität von DienstleistungserbringernSR 0.946.293.671.2; AS 2020 6675