Pferdefachfrauen und Pferdefachmänner mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
a. Sie halten und pflegen Pferde tiergerecht, sind für das Wohlergehen der Pferde zuständig und halten deren Umgebung in Stand; in ihrer täglichen Arbeit halten sie die Vorschriften zum Tier-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie zur Arbeitssicherheit ein.
b. Sie bereiten Pferde für die Arbeit im Betrieb, im Gelände oder für deren Einsatz an Turnieren zweckmässig vor und führen die entsprechenden Nacharbeiten durch.
c. Sie arbeiten mit Pferden für den Einsatz im Freizeit- oder im Sportbereich entweder am Boden, im Sattel oder beim Fahren und erbringen Dienstleistungen für die Kundschaft der Pferdebranche.
d. Sie zeichnen sich durch ein klares Auftreten, Einfühlung und Durchsetzungsvermögen dem Tier gegenüber aus.
e. Sie unterrichten Drittpersonen am oder auf dem Pferd und organisieren Kunden- und Mitarbeiteranlässe; dabei legen sie Wert auf einen freundlichen Umgang mit der Kundschaft.
Innerhalb des Berufs der Pferdefachfrau und des Pferdefachmanns EFZ gibt es die folgenden Schwerpunkte:
a. Betreuung und Dienstleistung;
b. Klassisches Reiten;
c. Westernreiten;
d. Gangpferdereiten;
e. Gespannfahren;
f. Pferderennsport.
Der Schwerpunkt wird im Lehrvertrag festgehalten.