Das Abkommen vom 1. November 20224 zwischen dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit und Koordinierung der Wettbewerbsbehörden wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.