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AS 2024 273

Verordnung des BLV
über die Aufhebung von Verordnungen über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung von Tierseuchen
vom 31. Mai 2024

Präambel

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

verordnet:

Einziger ArtikelDie folgenden Erlasse werden auf den 1. Juli 2024 aufgehoben:a. Verordnung des BLV vom 15. Oktober 20211 über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union;b. Verordnung des BLV vom 15. Januar 20152 über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung des Kleinen Beutenkäfers aus Italien;c. Verordnung des BLV vom 6. August 20213 über Massnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest im Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island und Norwegen;d. Verordnung des BLV vom 8. Juli 20144 über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Klassischen Schweinepest aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union;e. Verordnung des BLV vom 10. April 20175 über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Dermatitis nodularis (Lumpy skin disease) aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union;f. Verordnung des BLV vom 4. Oktober 20236 über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Schaf- und Ziegenpocken aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union. 31. Mai 2024 Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: Hans Wyss

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