Motorradmechanikerinnen und -mechaniker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
a. Sie überprüfen Motorräder mit Verbrennungsmotor oder alternativen Antrieben inklusive Bauteilen, Teilsystemen und Anlagen gemäss den Herstellerangaben, halten sie instand, führen Probefahrten durch und bereiten Motorräder für amtliche Kontrollen vor.
b. Sie ersetzen Motorrad-Bauteile, Teilsysteme und Anlagen, wenn die Verschleissgrenze erreicht ist oder die Kundschaft eine Umrüstung wünscht; zudem führen sie mechanische Arbeiten an Bauteilen von Motorrädern durch und montieren auf Wunsch Zubehörteile am Fahrzeug.
c. Sie erledigen Kundendienstaufgaben, beraten Personen mit Hilfe von technischen Informationen zur Bedienung von Motorrädern und Ausrüstung und zur Durchführbarkeit von anforderungsreichen Arbeiten; zusätzlich bewirtschaften sie das Lager und halten Werkzeuge und Betriebseinrichtungen instand.
d. Sie diagnostizieren Motorräder, Teilsysteme und Anlagen, leiten die Ursachen für den Befund ab und entscheiden über das weitere Vorgehen; zudem reparieren sie Bauteile, Teilsysteme und Anlagen von Motorrädern gemäss den Herstellerangaben.
e. Sie steuern ihre vernetzten Arbeitsabläufe kundenorientiert und selbstständig, führen ihre Arbeiten an den mechanischen, elektrischen und elektronischen Anlagen genau, systematisch und lösungsorientiert durch; sie sind belastbar und umgänglich und pflegen einen korrekten und wertschätzenden Umgang mit anderen; sie setzen Methoden, Einrichtungen und Hilfsmittel wirkungsvoll ein, und sind imstande, auch technische Anleitungen in englischer Sprache zu konsultieren; bei allen ihren Arbeiten beachten sie Vorgaben und Vorschriften und befolgen die Massnahmen zur Arbeitssicherheit sowie zum Gesundheits- und Umweltschutz.