AS 2024 605
Übereinkommen vom 19. November 1984
zur Errichtung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft
SR 0.972.42; AS 1986 1227
Änderung des Übereinkommens durch Resolution CII/AG-9/24
Angenommen vom Gouverneursrat am 24. September 2024
Schweizerische Annahme am 23. August 2024 notifiziert
In Kraft getreten für die Schweiz am 24. September 2024
Übersetzung
Artikel IV Abschnitt 4 Buchstabe c des Übereinkommens wird wie folgt geändert:«c) Das Exekutivdirektorium der Gesellschaft setzt sich wie folgt zusammen: i) Ein Exekutivdirektor wird von dem Mitgliedstaat ernannt, der die meisten Anteile an der Gesellschaft besitzt;ii) neun Exekutivdirektoren werden von den Gouverneuren der in der Entwicklung befindlichen regionalen Mitgliedstaaten gewählt;iii) vier Exekutivdirektoren werden von den Gouverneuren der übrigen Mitgliedstaaten gewählt.Das Verfahren für die Wahl der Exekutivdirektoren wird durch die Vorschriften geregelt, die der Gouverneursrat mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder beschliesst.Jeder Exekutivdirektor kann einen Stellvertretenden Direktor benennen, der die Vollmacht hat, in seiner Abwesenheit für ihn zu handeln.»