AS 2024 632
Übereinkommen vom 30. September 1957
über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
(ADR)
(ADR)
Präambel
Die Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (WP.15) des Binnenverkehrsausschusses der UN-Wirtschaftskommission für Europa hat die Änderungen der Anlagen A und B des Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) an ihrer 111., 112., 113., 114. und 115. Tagung (2022, 2023 und 2024) beschlossen. Es handelt sich um die Änderungen in den Dokumenten ECE/TRANS/WP.15/258 Anlage II, ECE/TRANS/WP.15/260, ECE/TRANS/WP.15/262 Anlage, ECE/TRANS/WP.15/264 Anlage II und ECE/TRANS/WP.15/267 Anlagen I und III, die den Teilnehmern der Arbeitsgruppe WP.15 übermittelt wurden und zu denen keine Einwände erhoben wurden. Die Änderungen werden übernommen.
Die Änderungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft.1
19. August 2024 | Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation: Albert Rösti |
Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse(ADR)SR 0.741.621; AS 1972 1073