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AS 2024 799

Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011
zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
(Istanbul-Konvention)
(Istanbul-Konvention)

I

Vertragsstaaten

Ratifikation
Beitritt (B)

Inkrafttreten

Europäische Union (EU)*

28. Juni

2023 B

1. Oktober

2023

Lettland*

10. Januar

2024

1. Mai

2024

  • * Vorbehalte und Erklärungen.

  • Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite des Europarats: http://conventions.coe.int eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden.

  • [tab]

Schweiz

Die Schweiz hat am 3. Dezember 2024 dem Generalsekretär des Europarats notifiziert, dass sie den bei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde des Übereinkommens abgegebenen Vorbehalt hinsichtlich Artikel 59, zurücknehme. Der Rückzug dieses Vorbehaltes wurde am 1. Januar 2025 wirksam.

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