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AS 2025 244

AS 2025 244

Präambel

Übersetzung

Die Vertragsparteienkonferenz

beschliesst, die Anlage A des Stockholmer Übereinkommens1 gemäss Beilage zu ändern.

Eliminierung

Teil I, Tabelle der Chemikalien

Folgender Eintrag wird nach der Substanz Lindan hinzugefügt: Chemikalie Tätigkeit Spezifische Ausnahmeregelung … … … Methoxychlor* «Methoxychlor» bezieht sich auf jedes mögliche Isomer von Dimethoxydiphenyltrichlorethan oder einer Kombination daraus. Zum Beispiel: CAS-Nr.: 72-43-5; CAS-Nr.: 30667-99-3; CAS-Nr.: 76733-77-2; CAS-Nr.: 255065-25-9; CAS-Nr.: 255065-26-0; CAS-Nr.: 59424-81-6; CAS-Nr.: 1348358-72-4. Produktion keine Verwendung keine

Folgender Eintrag wird nach der Substanz Decabromdiphenylether hinzugefügt: Chemikalie Tätigkeit Spezifische Ausnahmeregelung … … … Dechloran Plus CAS-Nr.: 13560-89-9 «Dechloran Plus» umfasst seine Syn- (CAS‑Nr. 135821‑03‑3) und Anti-Isomere (CAS‑Nr. 135821‑74‑8). Produktion keine Verwendung Gemäss den Bestimmungen nach Teil XI dieser Anlage:– Luftfahrt– Anwendungen in der Raumfahrt und Verteidigungsindustrie– Geräte und Anlagen für die medizinische Bildgebung und Strahlentherapie– Ersatzteile für die Reparatur von Erzeugnissen in Anwendungen, die den Bestimmungen der Absätze 2 und 3 von Teil XI dieser Anlage entsprechen

Folgender Eintrag wird nach der Substanz Toxaphen hinzugefügt: Chemikalie Tätigkeit Spezifische Ausnahmeregelung … … … UV-328 CAS-Nr. 25973-55-1 Produktion zugelassen für die in das Register aufgenommenen Vertragsparteien, nach Massgabe von Teil XII dieser Anlage Verwendung Gemäss den Bestimmungen nach Teil XI dieser Anlage: Teile von Motorfahrzeugen (Autos, Motorräder, Land- und Baumaschinen, Gabelstapler und alle weiteren Landfahrzeuge), wie Stossstangen, Kühlergrill, Spoiler, Innenverkleidung, Dachmodul, Soft-/Hardtop, Kofferraumdeckel und Heckscheibenwischer Industrielle Beschichtungsanwendungen für Motorfahrzeuge, Maschinen und Schienenfahrzeuge sowie Hochleistungsbeschichtungen für grosse Stahlkonstruktionen Mechanische Separatoren für Blutentnahmeröhrchen, bei Triacetylcellulose-Folie (TAC-Folie) in Polarisatoren Fotopapiere Ersatzteile für die Reparatur von Erzeugnissen in Anwendungen, die den Bestimmungen der Absätze 2 und 3 von Teil XII dieser Anlage entsprechen

Teile XI und XII

Teil XI Dechloran Plus

1 Die Verwendung von Dechloran Plus wird eingestellt; hiervon ausgenommen sind Vertragsparteien, die dem Sekretariat ihre Absicht notifiziert haben, es in Übereinstimmung mit Artikel 4 des Übereinkommens zu verwenden.

2 Für die Verwendung von Dechloran Plus in Ersatzteilen für die Reparatur von Erzeugnissen, bei deren Herstellung ursprünglich Dechloran Plus verwendet wurde, können bis zum Ende der Nutzungsdauer der betreffenden Erzeugnisse oder bis spätestens 2044 – je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt – spezifische Ausnahmeregelungen gestattet werden, die auf die Anwendungen in den folgenden Bereichen beschränkt sind:

  • a. Luftfahrt (Reibungsstreifen an den Triebwerkverschalungen von Luftfahrzeugen und Dichtungsmittel zur Spaltenfüllung und Kantenversiegelung, Reparatur von Herstellungsfehlern in Triebwerken von Luftfahrzeugen, elektrische Betriebsmittel, Strukturplatten und Innenausstattung von Flugzeugkabinen usw.);

  • b. Raumfahrt (Satelliten, Sonden und andere Erkundungsgeräte, bemannte Kabinen und Laboratorien, Wärmedämmmaterialien für Raketenmotoren und Ausstattungen für den Bodendienst usw.);

  • c. Verteidigungsindustrie (Marineschiffe, Raketen, Startplattformen, Artilleriegeschütze, Kommunikationssysteme, Radar- und Lidar-Systeme und Unterstützungsausrüstungen usw.);

  • d. Motorfahrzeuge (alle Landfahrzeuge wie Autos, Motorräder, Land- und Baumaschinen sowie Gabelstapler; die Anwendungen umfassen: Kabel, Kabelbäume, Steckverbinder und Isolierbänder);

  • e. Ortsfeste Industriemaschinen (Kräne, Betonmischer und hydraulische Brecher usw.; die Anwendungen umfassen: Kabel, Kabelbäume, Steckverbinder und Isolierbänder), die in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Baugewerbe verwendet werden;

  • f. Elektrische Betriebsmittel, die in der Schifffahrt, Gartenbewirtschaftung und Forstwirtschaft sowie im Freien verwendet werden;

  • g. Analyse-, Mess-, Kontroll-, Überwachungs-, Prüf-, Produktions- und Inspektionsgeräte.

3 Für die Verwendung von Dechloran Plus in Ersatzteilen für die Reparatur von Erzeugnissen, bei deren Herstellung ursprünglich Dechloran Plus verwendet wurde, können bis zum Ende der Nutzungsdauer der betreffenden Erzeugnisse unter Vorbehalt einer Überprüfung durch die Konferenz der Vertragsparteien spätestens 2041 spezifische Ausnahmeregelungen gestattet werden, die auf die Anwendungen in den folgenden Bereichen beschränkt sind:

  • a. Medizinische Geräte (Ultraschalldiagnosegeräte, Magnetresonanztomographen, Röntgengeräte, flexible Endoskope sowie Geräte und Anlagen für die Strahlentherapie);

  • b. In-vitro-Diagnosegeräte (Immunoassay-Analysegeräte, Hämatologie-Analysegeräte, Polymerase-Kettenreaktion-Testsysteme (PCR-Test), Gen-Analysegeräte, Analysegeräte für klinische Chemie, Blutgerinnungs- und Urinanalysegeräte).

Teil XII UV-328

1 Die Produktion und die Verwendung von UV-328 werden eingestellt; hiervon ausgenommen sind Vertragsparteien, die dem Sekretariat ihre Absicht notifiziert haben, es in Übereinstimmung mit Artikel 4 des Übereinkommens zu produzieren und/oder zu verwenden.

2 Für die Produktion und die Verwendung von UV-328 in Ersatzteilen für die Reparatur von Erzeugnissen, bei deren Herstellung ursprünglich UV‑328 verwendet wurde, können bis zum Ende der Nutzungsdauer der betreffenden Erzeugnisse oder bis spätestens 2044 – je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt – spezifische Ausnahmeregelungen gestattet werden, die auf die Anwendungen in den folgenden Bereichen beschränkt sind:

  • a. Motorfahrzeuge (Autos, Motorräder, Land- und Baumaschinen, Gabelstapler und alle weiteren Landfahrzeuge);

  • b. Ortsfeste Industriemaschinen (Kräne, Betonmischer und hydraulische Brecher usw.), die in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Baugewerbe verwendet werden;

  • c. Flüssigkristallanzeigen von nichtmedizinischen Analyse-, Mess-, Kontroll-, Überwachungs-, Prüf-, Produktions- und Inspektionsgeräten (Aufzeichnungsgeräte, Infrarotthermometer, digitale Speicheroszilloskope, Röntgengeräte usw.).

3 Für die Verwendung von UV-328 in Ersatzteilen für die Reparatur von Erzeugnissen, bei deren Herstellung UV‑328 ursprünglich verwendet wurde, können bis zum Ende der Nutzungsdauer der betreffenden Erzeugnisse unter Vorbehalt einer Überprüfung durch die Konferenz der Vertragsparteien spätestens 2041 spezifische Ausnahmeregelungen gestattet werden, die auf die Anwendungen in den folgenden Bereichen beschränkt sind:

  • a. Flüssigkristallanzeigen von Medizin- und In-vitro-Diagnosegeräten (Ultraschalldiagnosegeräte, flexible Endoskope, Immunoassay-Analysegeräte, Analysegeräte für klinische Chemie, Blutgerinnungsanalysegeräte usw.);

  • b. Flüssigkristallanzeigen von Analyse-, Mess-, Kontroll-, Überwachungs-, Prüf-, Produktions- und Inspektionsgeräten (Aufzeichnungsgeräte, Infrarotthermometer, digitale Speicheroszilloskope, Röntgengeräte usw.).