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AS 2025 298

AS 2025 298

Änderungen vom 17. März 2025

Art. 46Inhalt einer Staatenbeschwerde[…]g) Kopien aller einschlägigen Unterlagen und vorhandenen Beweismittel, insbesondere der gerichtlichen oder sonstigen Entscheidungen, die sich auf den Gegenstand der Beschwerde beziehen (unter Beifügung einer Übersetzung in einer der Amtssprachen des Gerichtshofs, soweit es diese Unterlagen in keiner der entsprechenden Sprachen gibt).

Art. 51Zuweisung von Beschwerden und anschliessendes Verfahren[…](5)Eine mündliche Verhandlung über die Zulässigkeit findet statt, wenn die Kammer dies beschliesst. Sie kann dies von Amts wegen oder auf Antrag einer oder mehrerer der betroffenen Vertragsparteien tun.[…](7)Wenn die Beschwerde der beschwerdegegnerischen Vertragspartei zur Kenntnis gebracht worden ist und jede Vertragspartei daraufhin aufgefordert wird, zu der Beschwerde nach Massgabe dieses Artikels schriftlich Stellung zu nehmen, kann die Kammer nach Artikel 29 Absatz 3 der Konvention auch beschliessen, die Zulässigkeit und Begründetheit gleichzeitig zu prüfen.

Art. 58Staatenbeschwerden[…](2)Eine mündliche Verhandlung über die Begründetheit findet statt, wenn die Kammer dies beschliesst. Sie kann dies von Amts wegen oder auf Antrag einer oder mehrerer der betroffenen Vertragsparteien tun. Der Kammerpräsident bestimmt das Verfahren.

Art. 117 Inkrafttreten der Verfahrensordnung
(bisheriger Art. 1121)[…]

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