AS 2025 314
Verordnung über die politischen Rechte (VPR)
Präambel
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 24. Mai 19781 über die politischen Rechte wird wie folgt geändert:
Art. 2a Abstimmungstermine1 Für eidgenössische Volksabstimmungen bleiben folgende Sonntage im Jahr reserviert:a. der viertletzte Sonntag vor Ostern;b. der Sonntag nach Pfingsten;c. der Sonntag nach dem eidgenössischen Dank‑, Buss- und Bettag;d. der letzte Sonntag im November.2 Der Bundesrat kann aus überwiegenden Gründen einzelne Abstimmungstermine verschieben oder weitere Abstimmungstermine festlegen. Er konsultiert vorgängig die Kantone.3 Im Jahr der Gesamterneuerungswahl des Nationalrats finden an den Terminen gemäss Absatz 1 Buchstabe c und d keine Volksabstimmungen statt.
II
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2027 in Kraft.
30. April 2025 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Karin Keller-Sutter |