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AS 2025 63

Vereinbarung vom 13. Juni 1976
über die Errichtung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung
SR 0.972.0; AS 1978 840

Präambel

Übersetzung

Änderung der Vereinbarung durch Resolution 124/XXIV

Angenommen vom Gouverneursrat am 21. Februar 2001
In Kraft getreten am 21. Februar 2001

Artikel 7 Abschnitt 2 a) wird wie folgt geändert (der hinzugefügte Text ist unterstrichen):a. Der Fonds kann Finanzmittel in Form von Darlehen, Zuschüssen, einer Schuldentragfähigkeitsfazilität, Eigenkapitalzuführungen oder anderen Mitteln zu den Bedingungen bereitstellen, die er unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage und Aussichten des Mitglieds sowie der Art und der Erfordernisse der geplanten Tätigkeit für angemessen hält. Der Fonds kann durch Beschluss des Verwaltungsrats auch zusätzliche Finanzmittel für die Planung und Durchführung von Projekten und Programmen bereitstellen, die aus seinen Darlehen, Zuschüssen, Schuldennachhaltigkeitsmechanismen, Eigenkapital oder anderen Mitteln finanziert werden.

Vereinbarung vom 13. Juni 1976<br />über die Errichtung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung<br />SR 0.972.0; AS 1978 840 | Lexipedia | Lexipedia