AS 2025 66
Vereinbarung vom 13. Juni 1976
über die Einrichtung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung
SR 0.972.0; AS 1978 840
Präambel
Übersetzung
Änderung der Vereinbarung durch Resolution 201/XLI
Angenommen vom Gouverneursrat am 13. Februar 2018
In Kraft getreten am 13. Februar 2018
In Artikel 4 Abschnitt 5 wird der folgende Text hinzugefügt:d) Ungeachtet des vorstehenden Buchstabens c können Beiträge zum Fonds auch in Form einer Zuwendungskomponente in einem von einem Partner zu günstigen Bedingungen gewährten Darlehen geleistet werden; Zu diesem Zweck bezeichnet der Ausdruck «zinsgünstiges Partnerdarlehen» ein von einem Mitglied oder einer von ihm unterstützten Institution gewährtes Darlehen, das ein Zuschusselement zugunsten des Fonds enthält und mit dem vom Verwaltungsrat genehmigten Rahmen für zinsgünstige Partnerdarlehen im Einklang steht, und der Ausdruck «staatlich unterstützte Institution» ein staatliches oder unter staatlicher Aufsicht stehendes Entwicklungsunternehmen oder Finanzinstitut eines Mitglieds, mit Ausnahme von multilateralen Institutionen.