Das Abkommen vom 13. Dezember 20233 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Haschemitischen Königreiches Jordanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.