Für die Vorbereitung der Solidaritätsmassnahmen nach dem Abkommen über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der Gasversorgung ist die schweizerische Aktiengesellschaft für Erdgas (Swissgas) zuständig.
Die Swissgas schliesst mit den anderen Transportnetzbetreibern der Schweiz sowie mit den Transportnetzbetreibern Deutschlands und Italiens sowie bei Bedarf mit weiteren Unternehmen der Gaswirtschaft Vereinbarungen über die technische Umsetzung der Solidaritätsmassnahmen ab.