gestützt auf das Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz;
gestützt auf das Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über den Wald;
gestützt auf das Gesetz vom 2. März 1999 über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen;
gestützt auf den Dienstbarkeitsvertrag vom 3. Dezember 2003 betreffend das Waldreservat Galm Süd;
in Erwägung:
Das Waldreservat Galm Süd gehört zum Galmwaldkomplex und umfasst eine Fläche von 25,8 ha. Vorherrschende Waldgesellschaft ist der Waldmeister-Buchenwald in verschiedenen Ausbildungen. Dieses Reservat ist ein typisches Beispiel für produktiven Mittellandwald.
Der Sturm Lothar vom 26. und 27. Dezember 1999 hat rund 45 % des Bestandes (4000 m³) umgeworfen. Der grösste Teil des Sturmholzes wurde von den Eigentümern geerntet. Auf einigen Flächen wurde das Holz jedoch liegen gelassen, wodurch ökologisch interessante Vegetationsabfolgeflächen entstanden. Im Perimeter befinden sich einige nicht standortgemässe Fichtenstangenhölzer und -dickungen sowie eine Lärchendickung. Es wurde beschlossen, dass im ersten Jahr nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung bei den Fichtenstangenhölzern mit einem Fichtenanteil von mehr als 80 % ein einmaliger, grosser Eingriff vorgenommen wird. Die Nadelholzdickungen werden jedoch in ihrem Zustand belassen.
Der gesamte Perimeter wird zum Totalreservat erklärt, das heisst, es wird die natürliche Entwicklung in den Windwurfflächen sowie in den intakten Beständen dieses produktiven Mittellandwalds angestrebt.
Zwischen den betroffenen Waldeigentümern und der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft wurde ein Dienstbarkeitsvertrag über 50 Jahre abgeschlossen.
Auf Antrag der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft,