gestützt auf das Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz;
gestützt auf das Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über den Wald;
gestützt auf das Gesetz vom 2. März 1999 über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen;
gestützt auf die Dienstbarkeitsverträge vom 6. Februar 2013 über das Waldreservat Les Marais-de-Courtes-Poses;
in Erwägung:
Der Wald mit einer Fläche von 11,11 ha im Sektor Les Marais auf dem Gebiet der Gemeinde Vuissens ist aufgrund des Reichtums seiner Pflanzengesellschaften, des Moors, der Altholzbestände, der Vielfalt an Insekten und Vögeln und aufgrund seiner Ruhe ökologisch sehr wertvoll.
Der gesamte Perimeter wird zum Totalreservat erklärt, das heisst, dass die natürliche Entwicklung dieses Waldes angestrebt wird.
Zwischen den betreffenden Waldeigentümern und der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft wurden Dienstbarkeitsverträge über 50 Jahre abgeschlossen.
An seiner Sitzung vom 21. August 2012 hat der Staatsrat eine grundsätzlich positive Stellungnahme zur Bildung dieses Waldreservats abgegeben.
Auf Antrag der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft,