Lexipedia

180.500

Verordnung über das Amtsblatt des Kantons Graubünden

Vom 01.07.2014 (Stand 01.01.2017)

Präambel

Von der Regierung erlassen am 1. Juli 2014

Art. 1 Zweck

Der Kanton gibt das Amtsblatt des Kantons Graubünden heraus.

Dieses enthält amtliche Veröffentlichungen insbesondere des Kantons, der Regionen und Gemeinden sowie private Anzeigen. *

Art. 2 Auslagerung

Redaktion, Herstellung und Verbreitung des Amtsblattes werden ausgelagert.

Die Regierung überträgt diese Aufgaben mit Vertrag auf eine private Firma (Vertragspartnerin).

Die Vertragspartnerin erfüllt die Aufgaben auf eigenes Risiko. Der Kanton lässt sich einen Gewinnanteil garantieren.

Art. 3 Überwachung

Die Standeskanzlei überwacht das Vertragsverhältnis. Sie nimmt die Jahresrechnung entgegen und kontrolliert die Gewinnablieferung.

Sie hat das Recht, jederzeit in sämtliche Unterlagen Einsicht zu nehmen, die das Geschäftsergebnis beeinflussen. Die Finanzkontrolle kann beigezogen werden.

Art. 4 Veröffentlichungen

Texte für Veröffentlichungen wie Publikationen und Inserate sind publikationsreif bei der Vertragspartnerin abzuliefern.

Für Veröffentlichungen des Kantons gelten die Bestimmungen der Sprachenverordnung (SpV) des Kantons Graubünden vom 11. Dezember 2007.

Übersetzungen werden der Vertragspartnerin zusammen mit dem deutschen Text abgeliefert.

Art. 5 Erscheinen

Das Amtsblatt erscheint täglich in elektronischer Form.

Art. 6 Preise für Veröffentlichungen

Veröffentlichungen des Kantons erfolgen unentgeltlich, solche der Regionen und Gemeinden zu einem vertraglich vereinbarten Höchstpreis. *

Die Preise von Privatanzeigen legt die Vertragspartnerin fest.

Art. 7 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

Die Verordnung über das Amtsblatt des Kantons Graubünden vom 23. März 1998 wird auf den 31. Dezember 2015 aufgehoben.

Egress

2015-035

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss

Inkrafttreten

Element

Änderung

AGS Fundstelle

01.07.2014

01.01.2016

Erlass

Erstfassung

2015-035

24.05.2016

01.01.2017

Art. 1 Abs. 2

geändert

2016-010

24.05.2016

01.01.2017

Art. 6 Abs. 1

geändert

2016-010

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element

Beschluss

Inkrafttreten

Änderung

AGS Fundstelle

Erlass

01.07.2014

01.01.2016

Erstfassung

2015-035

Art. 1 Abs. 2

24.05.2016

01.01.2017

geändert

2016-010

Art. 6 Abs. 1

24.05.2016

01.01.2017

geändert

2016-010