Für die Überprüfung von Gesuchen werden je Gesuch folgende Gebühren erhoben:
- Aufenthaltsbewilligungen
Fr. 200.–
- Kurzaufenthaltsbewilligungen
Fr. 100.–
- Kurzaufenthaltsbewilligungen für die Erbringung einer grenzüberschreitenden Dienstleistung
- 1.
betreffend die erste Person
Fr. 80.–
- 2.
für jede weitere Person
Fr. 30.–