Als amtliche Vorlage für das Kantonswappen gilt nachstehende Darstellung des Stäbebündels.
113.11
Regierungsbeschluss über das Kantonswappen
Art. 1 Amtliche Vorlage
Art. 2 Farben
Die Farben des Kantonswappens sind Grün und Weiss. Für den Grünton gilt die Pantone-Bezeichnung 355 C.
Art. 3 Aufhebung bisherigen Rechts
Der Regierungsratsbeschluss über das Staatswappen vom 10. April 1984 3 wird aufgehoben.
sGS 113.1.
In Vollzug ab 1. März 2011.
nGS 19–16 (sGS 113.11). -- 1 of 2 --
Art. 4 Übergangsbestimmung
Anwendungen für amtliche Zwecke, die der amtlichen Vorlage nach dem Regierungsratsbeschluss über das Staatswappen vom 10. April 1984 4 entsprechen, werden spätestens bis 31. Dezember 2015 an amtliche Vorlage und Farben nach diesem Erlass angepasst.
Art. 5 Vollzugsbeginn
Dieser Erlass wird ab 1. März 2011 angewendet.
nGS 19–16 (sGS 113.11). -- 2 of 2 --