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113.11

Regierungsbeschluss über das Kantonswappen

Art. 1 Amtliche Vorlage

Als amtliche Vorlage für das Kantonswappen gilt nachstehende Darstellung des Stäbebündels.

Art. 2 Farben

Die Farben des Kantonswappens sind Grün und Weiss. Für den Grünton gilt die Pantone-Bezeichnung 355 C.

Art. 3 Aufhebung bisherigen Rechts

Der Regierungsratsbeschluss über das Staatswappen vom 10. April 1984 3 wird aufgehoben.

sGS 113.1.

In Vollzug ab 1. März 2011.

nGS 19–16 (sGS 113.11). -- 1 of 2 --

Art. 4 Übergangsbestimmung

Anwendungen für amtliche Zwecke, die der amtlichen Vorlage nach dem Regierungsratsbeschluss über das Staatswappen vom 10. April 1984 4 entsprechen, werden spätestens bis 31. Dezember 2015 an amtliche Vorlage und Farben nach diesem Erlass angepasst.

Art. 5 Vollzugsbeginn

Dieser Erlass wird ab 1. März 2011 angewendet.

nGS 19–16 (sGS 113.11). -- 2 of 2 --